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1.1 Vertragsgegenstand, zustandekommen des Vertrages
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen der Firma SZ Miet & Eventservice GmbH (nachfolgend als Vermieter beschrieben) und dem Kunden (nachfolgend als Mieter beschrieben) abgeschlossen wird. Mit Unterzeichnung des Auftragsbestätigung/Vertrages durch den Mieter und Rückgabe an den Vermieter gilt der Vertrag als geschlossen.
1.2 Angebote (alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich), Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von allen Parteien, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch spätestens mit der Entgegennahme der gelieferten Waren oder Leistungen, von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an.
Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch Vorgaben oder Auftragsbestätigungen des Mieters sind ausgeschlossen, auch wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen sind gegenstandslos. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Gerichtsstand für alle Parteien ist der Geschäftssitz des Vermieters.
1.3 Der Mieter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, den Vertrag zu unterzeichnen.
2.1 Übergabe, Betrieb, Rückgabe des Mietgegenstandes
Dem Mieter sind Art, Aussehen und Betrieb des Mietgegenstandes bekannt. Technische und optische Veränderungen am Mietgegenstand bleiben dem Vermieter vorbehalten. Ferner behält sich der Vermieter das Recht vor, im Falle der nicht Verfügbarkeit einer Ware oder Dienstleistung, eine in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen oder ganz von der Leistungserbringung abzusehen.
2.2 Bei Übergabe des gemieteten Gerätes überzeugt sich der Mieter von dessen ordnungsgemäßen Zustand. Eventuelle Mängel sind vom Mieter sofort anzuzeigen.
2.3 Die Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände erfolgt nur ebenerdig. Für die barrierefreie Anlieferung/Abholung hat der Mieter Sorge zu tragen. Die Mietgegenstände werden angeliefert und mit ihrer Hilfe ausgeladen - jedoch nicht aufgebaut. Ebenso erfolgt die Abholung, den Abbau übernimmt der Mieter, sofern diese Punkte nicht anderweitig vertraglich vereinbart sind.
2.4 Alle Aktions- und Eventmodule dürfen ausschließlich von Personen ohne körperliche Einschränkungen/Beschwerden benutzt werden. Die Benutzung unter Alkohol oder anderen Drogen, sowie Medikamenten ist nicht erlaubt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und/oder Ausschreitungen ist das Personal des Vermieters berechtigt, den Einsatz abzubrechen.
2.5 Die Benutzung der Geräte ist in jedem Fall auf eingene Gefahr.
2.6 Die Geräte müssen sauber, trocken und ordentlich Verpackt zurück gebracht werden. Fallen dennoch Reinigungs- bzw. Verpackungsarbeiten an, werden diese je nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch mit 30,00 Euro.
3.1 Pflichten und Haftung des Veranstalters
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, ein Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit kann nachgewiesen werden. Der Mieter übernimmt am Veranstaltungsort die Haftung für die gesamte angemietete Gerätschaft in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, Vandalismus, Diebstahl und unsachgemäße Handhabung. Ausgenommen sind lediglich technische Schäden aufgrund normalen Verschleißes. Der Mieter trägt insbesondere die notwendigen Reparatur- bzw Wiederbeschaffungskosten, insofern eine Reparatur vom Mieter gefordert wird.
3.2 Der Mieter verpflichtet sich Sorge zu tragen, dass an den Einsatztagen, an denen das Mietgerät nicht genutzt wird - insbesondere in den Abend- und Nachtstunden - die hitze/und kältesichere Unterbringung an einem trockenen, diebstahlsicheren Ort gewährleistet ist. Die Haftung des Mieters verlängert sich um den Zeitraum, um welchen sich die Rückgabe des Gerätes aus vom Mieter zuvertretenen Gründen verzögert.
3.3 Das Wetterrisiko trägt grudsätzlich der Mieter. Bei Abendveranstaltungen sorgt der Mieter für ausreichende Beleuchtung.
3.4 Der Mieter garantiert eine kostenfreie Abstellfläche für Lieferfahrzeug(e). Falls erforderlich, stellt der Mieter für Lieferfahrzeug(e) Einfahrt- und Parkscheine (Messe etc.) zur Verfügung. Diese werden rechtzeitig an den Vermieter geschickt.
3.5 Für evtl. Genehmigungen von Behörden (Ordnungsamt, GEMA, etc.) sorgt der Veranstalter.
3.6 Bei Selbstabholungen und/oder Selbstbetrieb verpflichtet sich der Mieter die Geräte durch qualifiziertes Aufsichtspersonal ständig zu sichern. Die entliehenen Geräte sind nicht versichert. Für Schäden durch Transport, Fehlbedienung, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt (z. B. Unwetter) und die dardurch entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Gleiches gilt für Unfälle, die im Verantwortungsbereich des Kunden stehen. Die Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter in voller Höhe zu tragen.
4.1 Einsatzzeiten
Die max. Aktionszeit beträgt bei Tagesveranstaltungen 7 und bei Abendveranstaltungen 5 Stunden inkl. Kurzpausen. Der Mieter sorgt wärend der Einsatzzeit für einen Imbiss im Rahmen des Üblichen. Bei Bedarf sorgt er für eine Übernachtung mit Frühstück in einem Hotel oder Pension und hat die Kosten der Unterbringung zu tragen.
4.2 Der Auf- und Abbau findet außerhalb der vertraglich vereinbarten Aktionszeit statt. Wir sind grundsätzlich 30 Minuten vor Aktionsbeginn auf Standby. Soll der Aufbau vor dieser Zeit abgeschlossen sein, so berechnet der Vermieter pauschal 30,00 Euro pro angefangener Stunde/Mitarbeiter/Aktion. Gleiches gilt, wenn der Abbau später als 30 Minuten nach Aktionsende beginnen kann. Bei Abbau/Abholung nach 24.00 Uhr berechnen wir pro angefangene Stunde 50,00 Euro je Mitarbeiter.
5.1 Zahlungsmodalitäten
Alle Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der gesätzlichen MwSt.
Die Art der Vergütung und das Zahlungsziel entnehmen Sie der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag.
6.1 Stornierung
Bei Stornierung des Vertrages durch den Mieter berechnet der Vermieter:
(1) 50% der vereinbarten Nettomiete zzgl. MwSt. wenn die Stornierung 14-8 Tage vor Mietbeginn/Veranstaltungsbeginn erfolgt.
(2) 80% der vereinbarten Nettomiete zzgl. MwSt. wenn die Stornierung 7-2 Tage vor Mietbeginn/Veranstaltungsbeginn erfolgt.
(3) 100% der vereinbarten Nettomiete zzgl. MwSt. wenn die Stornierung 1 Tag vor Mietbeginn/Veranstaltungsbeginn oder am Veranstaltungstag selbst erfolgt. (Beachten Sie dazu auch Punkt 3.3).
Die Stornierung muß in schriftlicher Form erfolgen.
7.1 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, welche dem wirtschaftlich Gewollten der Vertragspartner am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Fehlen einzelner Regelungen.